Hartneid & der Klosterbrand

Im Jahr 1371 kam Hartneid II. von Losenstein mit seiner Gattin Agnes und großem Gefolge zu sehr später Stunde in das Kloster Garsten und verlangte Bewirtung.

Weil die Mönche ihm aufgrund der nächtlichen Stunde aber nur kalte Speisen vorsetzen konnten, zündete Hartneid aus Wut am nächsten Tag den zum Kloster gehörigen Maierhof an, sodass alles Vieh & Getreide verbrannte.

Daraufhin entbrannte ein langer Rechtsstreit, da der damalige Garstner Abt Niclas von Hartneid naturgemäß Schadenersatz forderte. Vom Gericht wurde Hartneid am 13.12.1372 schließlich verurteilt den zugefügten Brandschaden zu ersetzen.

Tut er das nicht, muss er dem Abt und dem Vogt jeweils 500 Pfund Pfennige Strafe zahlen.

Doch ein halbes Jahr später war die Sache immer noch nicht geklärt. Denn in einem Dokument vom 9.5.1373 heißt es "Wernhart von Meissau, oberster Marschall in Österreich und Hauptmann ob der Enns erkundigt sich, zu welcher Entschädigung sich Hartneid von Losenstein gegen das Kloster Garsten verpflichtet habe."

Auch in den folgenden Jahren beugte sich Hartneid nicht dem Urteil und so wurde die Angelegenheit schließlich am 29.09.1381 an den obersten Landesherrn - Herzog Albrecht III. von Österreich - zur Schlichtung übergeben. Dieser entscheidet den Streit zwischen dem Abt Niklas und dem Gottshaus Garsten einerseits und Hartneid von Losenstein andererseits ebenfalls zu Gunsten des Klosters.

Urteil des Herzog Albrecht von Österreich zum Rechtsstreit zwischen dem Kloster Garsten und Hartneid von Losenstein

Am 21.12.1383 schließlich musste sich Hartneid dem Urteil des Landesherrn fügen:

Übertragungsurkunde von Schloß Rosenegg als Entschädigung an das Kloster Garsten

Hertneid und Peter di Losenstainer geben dem erbern gotzhaus zu Garsten die aigenschaft des guetleins genant in der Weng auf dem Attgraben in Gärstner pharr gelegen, daz unser freyzz aigen ist gewesen und daz di Velber purger ze Steyr von uns ze lehen gehabt haben.Siegel: der Aussteller.An sand Thomas des heyligen zwelifpoten tag.

Das heißt übersetzt ins Hochdeutsche soviel wie: "Hartneid und Peter von Losenstein geben dem erbaren Gotteshaus zu Garsten das Eigentum des Gütleins genannt in der Weng auf dem Attgraben in der Garstner Pfarre gelegen, welches unser freies Eigen ist und das die Velber, Bürger zu Steyr von uns zu Lehen gehabt haben. Siegel der Losenstein."

Zu diesem Gut gehörten damals auch ein Wirtshaus, 9 Höfe und Häuser. Die Äbte von Garsten vergaben das Gut anfangs als Lehen, weil es gute Einnahmen brachte. Einer der Lehnsnehmer war ein Herr Rosner, von dessen Namen sich die heutige Bezeichnung Rosenegg ableitete. (lt. Abt Anselm v. Till)

Jenes "Gütleins in der Weng auf dem Öhlgraben" wurde später im Jahr 1568 durch Kaiser Maximilian II zum Edelmannsitz "Rosenegg in Steyr" erhoben und existiert noch heute.

Kurioses Detail am Rande. Nach Ende dieses jahrelangen Prozesses befreite Herzog Albrecht von Österreich als Folge dieses Rechtsstreits das Kloster Garsten mit Urkunde vom 21.12.1389 auf immer von der Pflicht der "Gastung" - also der Pflicht, Reisenden Speis & Trank anzubieten.

In die Chronik des Klosters Garsten ging Hartneid gar als "Tyrann" für die Nachwelt ein wie der lateinische Eintrag beweist:

"Quidam Tyrannus Hartlinus de Losenstein - areptus insania ac cordis vehementia - furia repletus"

Übersetzt soviel wie "Jener Tyrann Hartlinus von Losenstein, wütete mit Wahnsinn und Gewalt seines Herzens welches mit Wut gefüllt war"...

Quelle:ICARUS – International Centre for Archival Research, Wien
Universität Köln
Jahrbuch des OÖ Musealvereins 1955