Die Herrschaft Losenstein

Zur Burg Losenstein gehörte natürlich auch die Herrschaft über das umliegende Gebiet. Dabei ist die Grundherrschaft nicht als fixes Gebiet zu sehen sondern bezog sich stets auf einzelne Häuser und den dazugehörigen Grundstücken. Zur Losensteiner Herrschaft gehörten Häuser in Losenstein, Ternberg, Pieslwang (bei Steinbach/Steyr) und einigen anderen Orten im Traunkreis. (in der nachstehenden Grafik als schwarzer Punkt markiert)

Doch besaß die Burg Losenstein einen sog. Burgfried - also ein genau definiertes Gebiet innerhalb dessen allein das Recht des Burgherren - also der Herren von Losenstein - galt:

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Burgfried

Die Burg Losenstein besaß einen sog. "Dachtraufenburgfried", wie er in der Steiermark häufig war und geht auf die Zeit zurück, als Losenstein noch zur Steiermark gehörte, also vor 1252. Die Burg wurde ja bereits um 1150 errichtet.

Dieser Dachtraufenburgfried bedeutet, dass innerhalb dieses abgegrenzten Bezirkes die Gerichtsbarkeit nur bis zu den Dachtraufen der Häuser reichte. Gehörte das betreffende Haus zu einer anderen Herrschaft (was öfters der Fall war), dann konnte zwar ein Verbrechen geahndet werden, dass im Freien stattfand, nicht aber eines dass IM Haus verübt wurde. (dafür war dann die Herrschaft zuständig, der das Haus gehörte).

Es sei denn, auch das Haus selbst gehörte zur Herrschaft Losenstein, dann galt das Gesetz des Burgherrn auch dort.

Gerichtsbarkeit

Innerhalb des Burgfrieds übten die Losensteiner sowohl die Niedere Gerichtsbarkeit (also Kleindelikte & Grundstreitigkeiten) und die Hohe Gerichtsbarkeit (Verbrechen auf Leben und Tod) aus.

Die Ausübung der hohen Gerichtsbarkeit lässt sich mangels Quellen nicht mehr nachweisen, jedoch gab es den sog. "Hochgerichtsberg" oder Amperkogl (Gerichtskogel) beim Hangenden Stein, in der Nähe der Hackermauer welcher darauf hindeutet dass hier Hinrichtungen stattfanden. Ab dem Jahr 1430 (als die Burg verlassen wurde) wurde die Gerichtsbarkeit von Losensteinleithen aus verübt.

Die hohe & niedere Gerichtsbarkeit galt bis zum Jahr 1252 für die gesamte Herrschaft Losenstein, als diese noch zusammen mit der Herrschaft Steyr den Herren von Steyr gehörte.

Nach der Trennung 1252, als Dietmar die Herrschaft Losenstein von König Ottokar Przemysl im Tausch gegen die Stadt Steyr erhielt wurde es für die Losensteiner zusehends schwieriger, das Recht der eigenen Gerichtsbarkeit neben dem Burgfried auch in der Herrschaft Losenstein zu behalten. Die Herren von Steyr drängten jahrhundertelang vehement auf die alleinige Gerichtsbarkeit in der Losensteiner Herrschaft. Diese Streitigkeiten wurden erst 1718 beendet, als die Gerichtsbarkeit auf Befehl des Landeshauptmanns endgültig den Steyrern zugeschlagen wurde.

Innerhalb des Burgfrieds gehörte aber seit jeher und auch nach 1718 die Gerichtsbarkeit den Herren von Losenstein bzw. ab 1692 deren Erben, den Fürsten von Auersperg.

Grundherrschaft

Die Grundherrschaft war das Verfügungsrecht einer Herrschaft über Grund und Boden und hatte eigene Ämter zur Verwaltung des Besitzes und zur Eintreibung der Abgaben aus diesen Gütern.

Das hier zuständige "Losensteiner Amt" wurde 1252 von Ternberg getrennt und umfaßte Häuser im Ort Losenstein, aber auch Ternberg, Pieselwang und anderen Orten im Traunkreis. Es wurde ihm ein Amtmann vorgestellt und nach 1387 erstmals ein Urbar (also ein Verzeichnis aller Besitzungen) angelegt.

Losenstein war eine "adelige Grundherrschaft", die ursprünglich nicht Herrschaft, sondern der Vogtei des Lehensherrn, hier Steyr, unterworfen war.

Der Wert der Herrschaft

Die Herrschaft Losenstein wurde in einem sog. Herrschaftsanschlag 1684 erstmals ausführlich bewertet und auf einem Betrag von ca. 50.000 Gulden (inkl. Burg, Burgfried & Steuereinnahmen) geschätzt. Als Vergleich - die ebenfalls den Losensteinern gehörige Herrschaft Gschwendt wurde mit ca. 243.000 Gulden und die Herrschaft Losensteinleithen mit ca. 204.000 Gulden bewertet.

Die Herrschaft Losenstein spielte somit im großen Vermögen der Herren von Losenstein eine nicht ganz so gewichtige Rolle.

Quelle:
Losenstein einst & jetzt von Josef Aschauer, 1958, Selbstverlag Gemeinde Losenstein